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Wenn das Flugzeug am Boden bleibt…

Flug verspätet – großer Ärger statt Urlaubsfeeling. Aber ihr müsst nicht länger auf eurem Ärger sitzen bleiben! Denn ab 3 Stunden Verspätung winkt eine Entschädigung dank der EU Fluggastrechte von bis zu 600 €!

Entschädigung bei Flugverspätung

Flugverspätung?! Landet euer Flugzeug mindestens 3 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit, muss die Airline eine gesetzlich festgelegte Entschädigung an ihre Passagiere zahlen. Voraussetzung für den Anspruch auf Entschädigung ist das eigene Verschulden der Airline. Einzig bei höherer Gewalt (Streik, Unwetter, Terror, Vogelschlag) können sich die Airlines aus der Affäre ziehen. Grundlage der Ansprüche auf Entschädigung, ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004.

Klingt ganz einfach, ist es aber leider nicht. Denn Airlines versuchen oft mit allen Mitteln eine Ausgleichszahlung zu vermeiden und machen es Passagieren sehr schwer an die Entschädigung zu kommen. Es droht in vielen Fällen ein langer Schriftwechsel mit der Fluggesellschaft. Das muss nicht sein!

Übrigens: Auch bei kompletten Flugausfällen, überbuchten Flügen, Umbuchungen oder daraufhin verpassten Anschlussflügen besteht der Anspruch auf Entschädigung. Die Versorgungsleistungen: Ab einer Verspätung von 2 Stunden muss die Airline kostenfreie Telefonate, Getränke und Snacks zur Verfügung stellen.

Höhe der Entschädigung

Kurzstrecke bis 1.500 Km = 250 €

Mittelstrecke bis 3.500 Km = 400 €

Langstrecke ab 3.500 Km = 600 €

Die Entschädigung steht jedem Passagier zu! Der Ticketpreis hat übrigens keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung.

Bucht ihr einen Flug nach Miami für 500 € und müsst eine 4 stündige Verspätung wegen einer defekten Bordtoilette hinnehmen, fliegt Ihr theoretisch umsonst und erhaltet zusätzlich 100 € Taschengeld!

Wann die Airline zahlen muss

Flug überbucht

Flugverspätung ab 3 Stunden

Dank der EU Fluggastrechte genießen Fluggäste innerhalb der EU einen besonderen Schutz. Schon ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline (kostenfreie Telefonate, Getränke und Snacks). Ab drei Stunden Verspätung wird die Airline zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Airline muss dann bis zu 600 Euro pro Fluggast zahlen. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft trägt Schuld an der Verspätung.

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Annulierung

Einen Flugausfall müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Vielmehr steht die europäische Fluggastrechte-Verordnung auf Ihrer Seite. Diese spricht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung durch die Airline zu. Selbst wenn Sie direkt auf einen anderen Flug umgebucht werden oder schon einige Tage vor dem geplanten Abflug von der Annullierung erfahren haben, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Stewardess in Flugzeug

Überbuchung

Airlines rechnen immer mit einigen Passagieren die den Flug nicht antreten. Fliegen doch mehr Passagiere als kalkuliert, wird es plötzlich eng. Der Flug ist überbucht! Findet die Airline keine freiwilligen Passagieren, die auf den Flug verzichten, wird Reisenden das Boarding verweigert. Als Ausgleich bieten Airlines Gegenleistungen in Verbindung mit einem kostenlosen Ersatzflug an. Bist du von der Überbuchung betroffen, besteht neben dem Anspruch auf Unterstützungsleistungen auch ein Anspruch auf die gesetzliche Entschädigungszahlung.

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Umbuchung

Bei einer erzwungenen Umbuchung haben Flugreisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dafür sorgt die europäische Fluggastrechte-Verordnung, die Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die Airline zuspricht. Ob die Umbuchung dabei durch die Fluggesellschaft selbst oder den Reiseveranstalter erfolgt, spielt keine Rolle.

Deine Fluggastrechte

Ab 3 Stunden Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung

Pro Passagier 250 € bis 600 € Entschädigung zu

Nach 2 Stunden Snacks und Getränke bereitstellen

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt auch bei Pauschalreisen

Tipps bei Flugverspätung

Verspätungsgrund schriftlich bestätigen lassen

Beweise sammeln: Fotos, Quittungen, Tickets, Gutscheine

Tausche Kontaktdaten mit anderen Reisenden aus

Bestehe nach 2 Stunden auf Versorgungsleistungen am Airport

Hol dir Hilfe! Unser Partner Flugrecht.de holt dein Geld zurück

Zugegeben, Fluggastrechte einzufordern, ist für den „normalen“ Fluggast oft ein Kampf gegen Windmühlen. Airlines stellen sich bei Flugverspätungen quer, berufen sich auf höhere Gewalt oder ziehen den Prozess unnötig in die Länge. Kein Grund auf die Entschädigung zu verzichten! Es geht auch einfach: Unser Partner  Flugrecht.de prüft den Anspruch auf Entschädigung  und übernimmt alle Formalitäten und wenn es sein muss auch alle Streitereien mit der Airline. Was Du tun musst? In 2 Minuten die Flugnummer und den Flugtermin angeben, sowie wenige persönliche Daten und die Bordkarte. Das war’s, versprochen!  Übrigens: Flugrecht.de verdient nur im Erfolgsfall und  behält dann 25% der Entschädigungssumme. Gibt es keine Entschädigung, geht Flugrecht.de leer aus!