Entschädigung bei Flugverspätung
Wann die Airline zahlen muss
Flugverspätung ab 3 Stunden
Dank der EU Fluggastrechte genießen Fluggäste innerhalb der EU einen besonderen Schutz. Schon ab einer Verspätung von zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Versorgungsleistungen durch die Airline (kostenfreie Telefonate, Getränke und Snacks). Ab drei Stunden Verspätung wird die Airline zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Airline muss dann bis zu 600 Euro pro Fluggast zahlen. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft trägt Schuld an der Verspätung.
Annulierung
Einen Flugausfall müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Vielmehr steht die europäische Fluggastrechte-Verordnung auf Ihrer Seite. Diese spricht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung durch die Airline zu. Selbst wenn Sie direkt auf einen anderen Flug umgebucht werden oder schon einige Tage vor dem geplanten Abflug von der Annullierung erfahren haben, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Überbuchung
Airlines rechnen immer mit einigen Passagieren die den Flug nicht antreten. Fliegen doch mehr Passagiere als kalkuliert, wird es plötzlich eng. Der Flug ist überbucht! Findet die Airline keine freiwilligen Passagieren, die auf den Flug verzichten, wird Reisenden das Boarding verweigert. Als Ausgleich bieten Airlines Gegenleistungen in Verbindung mit einem kostenlosen Ersatzflug an. Bist du von der Überbuchung betroffen, besteht neben dem Anspruch auf Unterstützungsleistungen auch ein Anspruch auf die gesetzliche Entschädigungszahlung.
Umbuchung
Bei einer erzwungenen Umbuchung haben Flugreisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Dafür sorgt die europäische Fluggastrechte-Verordnung, die Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die Airline zuspricht. Ob die Umbuchung dabei durch die Fluggesellschaft selbst oder den Reiseveranstalter erfolgt, spielt keine Rolle.
Zugegeben, Fluggastrechte einzufordern, ist für den „normalen“ Fluggast oft ein Kampf gegen Windmühlen. Airlines stellen sich bei Flugverspätungen quer, berufen sich auf höhere Gewalt oder ziehen den Prozess unnötig in die Länge. Kein Grund auf die Entschädigung zu verzichten! Es geht auch einfach: Unser Partner Flugrecht.de prüft den Anspruch auf Entschädigung und übernimmt alle Formalitäten und wenn es sein muss auch alle Streitereien mit der Airline. Was Du tun musst? In 2 Minuten die Flugnummer und den Flugtermin angeben, sowie wenige persönliche Daten und die Bordkarte. Das war’s, versprochen! Übrigens: Flugrecht.de verdient nur im Erfolgsfall und behält dann 25% der Entschädigungssumme. Gibt es keine Entschädigung, geht Flugrecht.de leer aus!